Bewerbungsablauf

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Unter Formulare / Anträge können Sie Formulare, Anträge und die Immatrikulationsordnung
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Zugangsvoraussetzungen

Die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule im Land Brandenburg wird nachgewiesen durch:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
  • Fachgebundene Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • beruflich qualifizierte Bewerber gemäß § 8 Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 18.12.2008

Bewerbung

Die Studienbewerber beantragen die Immatrikulation schriftlich auf dem von der Fachhochschule vorgegebenen Antragsformular bei der Abteilung Studentische Angelegenheiten.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen sind für zulassungsbeschränkte Studiengänge zum Sommersemester vom 01.12. bis 15.01. (nur für höhere Fachsemester)und zum Wintersemester vom 01.06. bis 15.07. des gleichen Jahres (Studienanfänger und höhere Fachsemester), bis 1.5. des jeweiligen Jahres für ausländische Bewerber für den Studiengang IFEM und FIT. Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge kann die Immatrikulation für das Wintersemester bis zum 5. September und für das Sommersemester bis zum 15. Januar (nur höhere Fachsemester) beantragt werden. Wer den Antragstermin versäumt oder den Antrag nicht vollständig, nicht formgerecht mit den erforderlichen Unterlagen einreicht, muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Antragsformulare und Studienführer sind im Studentenamt der Fachhochschule erhältlich. Sie können dort auch schriftlich unter Beifügung eines ausreichend frankierten Kuverts (C5/1,45 €) angefordert werden.

Bewerbungsunterlagen

Bei der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • das von der Fachhochschule eingeführte Antragsformular,
  • der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur bzw. Fachhochschulreife)für den gewählten Studiengang in amtlich beglaubigter Form, erforderlichenfalls in einer von einem vereidigten Gerichtsdolmetscher/-übersetzer gefertigten und amtlich beglaubigten Übersetzung,
  • der tabellarische Lebenslauf,
  • bei Einrichtungswechsel die Studienbücher/Belege/Nachweise aller vorher besuchten Hochschulen und Zeugnisse über gegebenenfalls abgelegte Prüfungen sowie der Exmatrikulationsnachweis aller vorher besuchten Hochschulen (kann bei der Einschreibung mit eingereicht werden),
  • ggf. eine Bescheinigung über die Ableistung einer berufspraktischen Ausbildung,
  • bei der beantragten Einschreibung für ein höheres Fachsemester aufgrund von anrechenbaren Leistungen die für die Anrechnung maßgeblichen Leistungsnachweise,
  • bei ausländischen Bürgern der Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache,
  • bei der Bewerbung für einen Master-Studiengang das Abschlusszeugnis des ersten Studiums und ggf. weitere in der Studien- und Prüfungsordnung geforderte Unterlagen (Sprachzeugnis, Motivationsschreiben).
  • bei Studiengang- oder Hochschulwechsel zusätzlich einen Leistungsnachweis des Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule über die abgelegten Prüfungen und einer Aussage zum Prüfungsanspruch sowie die für das bisherige Studium gültige Modulbeschreibung
  • bei Zweitstudium zusätzlich das Abschlusszeugnis des Erststudiums und eine ausführliche Begründung für das angestrebte Zweitstudium

Fügen Sie Ihrem Antrag nur amtlich beglaubigte Kopien bei. Die FH Eberswalde erkennt amtliche Beglaubigungen von folgenden Stellen an: Notariate; Urkundenstellen der Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen; die Schule, von der das Zeugnis ausgestellt wurde; Pfarramt. Die Beglaubigung ist ordnungsgemäß, wenn dem Beglaubigungsvermerk ein Dienstsiegel beigedrückt und der Vermerk vom Beglaubigenden unterschrieben ist.

Jede einzelne Seite der Kopie, z. B. Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, muss in dieser Form beglaubigt sein. Sofern nicht im Text jeder Seite der Urkunde der Name des Inhabers aufgeführt ist, muss im Beglaubigungsvermerk ein Hinweis auf den Inhaber sowie die Art der Urkunde aufgenommen werden, damit die Zusammengehörigkeit der einzelnen Blätter zu einer Urkunde zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Sammelbeglaubigungen mehrerer Blätter einer Urkunde gelten als ordnungsgemäß, wenn sie mit Schnur und Siegelmarke verbunden sind. Es werden auch Sammelbeglaubigungen anerkannt, bei denen die an den Ecken umgelegten Blätter mit einer Heftöse verbunden und so überstempelt sind, dass jedes Blatt vom Siegelabdruck erfasst ist.

Prüfen Sie bitte genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Achten Sie bitte besonders darauf, dass nicht mit einfachem Schriftstempel beglaubigt wird. Dienstsiegel enthalten in der Regel ein Emblem.

Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, so kann der beglaubigte Nachweis von der Fachhochschule nicht anerkannt werden. Eine unvollständige Beglaubigung ist auch dann nicht als ordnungsgemäß anzusehen, wenn sie eine an sich zuständige Stelle vorgenommen hat.

Vergabeverfahren

Die Studiengänge Forstwirtschaft, International Forest Ecosystem Management,  Landschaftsnutzung und Naturschutz, Ökolandbau und Vermarktung, Unternehmensmanagement, Finanzmanagement und Regionalmanagement sind zulassungsbeschränkte Studiengänge. Die Zulassungsbeschränkung gilt durchgängig für alle Semester.

Übersteigt die Zahl der Bewerber die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, ist ein Auswahlverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren wird entsprechend der "Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Brandenburg (Hochschulvergabeverordnung - HVV)" in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.

Wartezeit und Durchschnittsnote


Studiengang

Bewerberzahl

Hauptverfahren

Nachrückverfahren

Qualifikation

(Note)

Wartezeit

(Wartehalbjahre)

Qualifikation

(Note)

Wartezeit

(Wartehalbjahre)

Forstwirtschaft

WS 2008/09

256

2,9

3

3,2

2

WS 2009/10

247

2,9

4

-

-

Landschaftsnutzung und Naturschutz

WS 2008/09

255

2,2

6

-

-

WS 2009/10

264

2,0

8

-

-

Hochschulauswahlverfahren jeweils Note 2,0 bis 2,6

International Forest Ecosystem Management

WS 2008/09

116

3,1

2

-

-

WS 2009/10    143                   2,7                  5                             -                         -

                    

Ökolandbau und Vermarktung

WS 2008/09

88

3,0

4

alle

alle

WS 2009/10   105                    3,0                  1                             -                         -

Unternehmensmanagement

WS 2008/09

498

2,6

6

3,0

4

WS 2009/10

549

2,5

6

-

-

Finanzmanagement

WS 2008/09

179

2,8

4

-

-

WS 2009/10    173                   2,8                  2                             -                         -

Regionalmanagement

Zum WS 2008/09 konnten alle Bewerber zugelassen werden.

WS 2009/10     129                  2,9                   4                           3,0                        -

(letzte Änderung: 22.03.2010 von Beate Pehlgrimm)

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